Allgemeine Geschäftsbestimmungen Infozentrum Kaltenbronn
Stand 01.01.2022

 

1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen im Rahmen von Naturführungen, Rundgängen, Museumsbesuchen, Exkursionen, Vorträgen, Lehrgängen, Schulungen, Workshops und Events (im Folgenden „Veranstaltungen” genannt) für Verbraucher, Schulen, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits, die Leistung an Sie vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch Sie als Anerkennung dieser AGB.

 

2 Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1. Die Vergabe der Veranstaltungsplätze erfolgt durch das Infozentrum Kaltenbronn. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an unseren Veranstaltungen.

2.2 Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) des Zweckverbandes Infozentrum Kaltenbronn (im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt), den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.

2.3 Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens des Veranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall schriftlich oder mündlich erfolgen. Erst nach Bezahlung der Teilnahmegebühren ist ein Platz bei der gewünschten Veranstaltung verbindlich reserviert.

2.4 Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot des Veranstalters bekannt, entweder durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.

2.5 Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

3 Leistungsbeschreibung

Die gebuchten Angebote beziehen sich auf Naturführungen, Themenrundgänge und erweiterte Touren die öffentlich vom Veranstalter ausgeschrieben sind. Ergänzend dazu, werden auch geschlossene Gruppenführungen angeboten, die individuell zu einem speziellen Termin vom Kunden in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel für Firmenevents, privater Anlässe oder Schulausflüge und Lerngänge. Diese Angebote bedürfen der Anmeldung als geschlossene Veranstaltung.

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens des Veranstalters sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

3.2 Der Veranstalter behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.

3.3 Für vorvertragliche Leistungen kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.

3.4 Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:

3.4.1 Die Beaufsichtigung von Gästen, insbesondere von Kindern, Schulklassen, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen

3.4.2 Die Beaufsichtigung und Haftung von Sachen, die der Kunde oder einer seiner Gäste zu einer Veranstaltung mitbringt.

 

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder Rechnung per Post, E-Mail oder Fax sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu bezahlen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, sind wir berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

4.2 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.

4.3 Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Kunden selbst bezahlt. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden.

 

5 Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und muss vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er an einer vereinbarten Veranstaltung nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Die Rücktrittkonditionen betragen:

5.2 Stornierung bei Fortbildungsveranstaltungen:
Angemeldete Personen haben das Recht, ihre Anmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir für den Ausfall der Teilnahmeentgelte eine Stornogebühr. In diesem Fall werden folgende Kostensätze in Rechnung gestellt:
Stornokosten pro angemeldeter Person bei
– Absage bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin: keine
– Absage 14 – 3 Tage vor Veranstaltungstermin: 50 % des Teilnahmeentgeltes
– Absage weniger als 3 Tage vor Veranstaltungstermin: 100 % des Teilnahmeentgeltes

5.3 Stornierung bei Vorträgen, Führungen, Workshops und Exkursionen:
Angemeldete Personen haben das Recht, ihre Bewerbung bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Erfolgt der Rücktritt später als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir für den Ausfall der Teilnahmeentgelte eine Stornogebühr. In diesem Fall werden folgende Kostensätze in Rechnung gestellt:
Stornokosten pro angemeldeter Person:
– Absage bis 3 Tage vor Veranstaltungstermin: keine
– Absage weniger als 3 Tage vor Veranstaltungstermin: 50 % des Teilnahmeentgeltes
– Absage weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungstermin: 100 % des Teilnahmeentgeltes

5.4 Stornierung bei Gruppenveranstaltungen:
Angemeldete Gruppen haben das Recht, ihre Bewerbung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Erfolgt der Rücktritt später als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir für den Ausfall der Teilnahmeentgelte eine Stornogebühr. In diesem Fall werden folgende Kostensätze in Rechnung gestellt:
Stornokosten pro angemeldeter Person:
Absage bis 5 Tage vor Veranstaltungstermin: keine
Absage weniger als 5 Tage vor Veranstaltungstermin: 50 % des Teilnahmeentgeltes
Absage weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungstermin: 100 % des Teilnahmeentgeltes

 

6 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort.

6.1 Bei Einwirkung höherer Gewalt.

6.2 Bei akuter Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers.

6.3 Wenn ein Kunde oder einzelne Teilnehmer/innen der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört.

6.4 Wenn ein Kunde oder einzelne Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten.

6.5 Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.

6.6 Wir behalten uns vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.

 

7 Verspätungen bei geschlossenen Gruppenführungen

7.1 Bei einer Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer bis zu 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe bis danach nicht, verlässt der Gästeführer den Treffpunkt uns der vereinbarte Rechnungsbetrag wird zu 100 % berechnet.

7.2 Erscheint die Gruppe mit Ankündigung verspätet am Treffpunkt wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist ungeachtet dessen zu 100% fällig.

7.3 Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe wird der Veranstalter auf Wunsch des Auftraggebers die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen, wenn der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall wird eine zusätzliche Pauschale pro angefangenen 30 Minuten von 20 € fällig.

7.4 Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.

 

8 Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für Sie nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer, Referenten oder Tour Guide im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

 

9 Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführer/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

9.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Bahn-, Bus oder Taxiunternehmen, gastronomische Betriebe, Museums- oder Ausstellungsbesuche usw.)

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

9.4 Eine Haftung seitens des Veranstalters bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden und Unfällen ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5 Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt grundsätzlich weder Veranstalter noch der Gästeführer die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Kunden gestellt werden.

10 Gerichtsstand

10.1 Der Kunde kann Klagen gegen den Veranstalter nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Gernsbach.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen des Veranstalters dessen Geschäftssitz, also Gernsbach.

 

11 Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge. Erweiterte AGB für den Kauf von Online-Tickets.

 

12 Vertragsabschluss

Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Angabe seiner Adresse sowie die korrekte Angabe aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung. Der Veranstalter (Zweckverband Infozentrum Kaltenbronn) nimmt das auf die Erbringung der Veranstaltungsleistung gerichtete Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per E-Mail dem Kunden gegenüber an. Hierfür ist seitens des Kunden im Internet die Eingabe seiner korrekten E-Mail Adresse notwendig.

 

13 Rücktritts- und Widerrufsrechte

13.1 Bei dem Verkauf von Onlinetickets (Eintrittskarten) für eine Konzert-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung wie Naturführungen, Museumsführungen usw. liegt kein Fernabsatzvertrag. gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für die Bestellungen solcher Dienstleitungen deshalb ausgeschlossen. Wenn Sie andere Waren als freiwillige Zusatzangebote (Upsells) oder Merchandise Produkte ohne Tickets über unsere Internet-Seite erwerben, haben Sie das Recht, den Kaufvertrag, den Sie mit uns eingegangen sind, binnen 14 Tagen nach Erhalt (Poststempel) der Waren zu widerrufen. Bei Verträgen über die Lieferung von Download-Produkten, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass der Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (sobald Sie das Download-Produkt angefangen haben herunterzuladen) und Sie bestätigen, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, wenden Sie sich bitte per Post an Infozentrum Kaltenbronn, Kaltenbronn 600, 76593 Gernsbach-Kaltenbronn oder oder per E-Mail: info@infozentrum-kaltenbronn.de und geben Sie uns eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen. Einer Begründung bedarf es nicht.

 

14 Rückerstattung

Jedes Ticket unterliegt dem Recht des Veranstalters, das Programm zu ändern oder zu variieren, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch der Tickets oder Erstattung des Kaufpreises. Bei (a) abgesagten oder (b) verlegten Veranstaltungen haben Sie Ansprüche auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises gegenüber dem Veranstalter.